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Sie haben Ihre Traumimmobilie auf Mallorca im Visier. Jetzt erfahren Sie, was Sie alles beachten sollten beim Kauf.

1. Steuernummer (N.I.E.)

Beim Kauf einer Immobilie, muss auf jeden Fall eine spanische Steuernummer her. Die sogenannte N.I.E. (Número de Identificatión de Extranjero), sie ist die Identifikationsnummer für Ausländer. Sie werden sie noch häufig benötigen.

Wo bekommen Sie die N.I.E.?
In der Ausländerbehörde der Stadt Palma. Unbedingt vorher Online einen Termin buchen! Wenn Sie nicht selber hingehen können oder wollen, dann übernehmen dies auch externe Dienstleister, die für ca. 200 Euro, für Sie zur Behörde gehen.

2. Spanisches Bankkonto

In Spanien wird der Kauf einer Immobilie üblicherweise mit einem bestätigten Bankscheck abgewickelt. Daher ist ein spanisches Bankkonto eine wichtige Voraussetzung. Richten Sie es mindestens 1 Woche vor dem Notartermin ein. Und bitte an Ihre N.I.E. denken. 

3. Ablauf eines Immobilienkaufs

a) Optionsvertrag
Der sogenannte „Contrato de opcion de compra“ steht i.d.R. dem notariell beglaubigten Kaufvertrag bevor. Hier sind alle wichtigen Konditionen festgehalten. Die Laufzeit der Optionsfrist wird frei vereinbart und beträgt ein paar Wochen. Zeit, in der der Käufer die Voraussetzungen für die Investition schaffen kann.  Der Käufer zahlt eine Optionsgebühr in Höhe von normalerweise 10% des Kaufpreises. Beim endgültigen Kauf wird der Betrag angerechnet. Kommt das Geschäft aus Gründen, die der Käufer zu verantworten hat, nicht zustande, bleibt der Betrag beim Verkäufer.

b) Kaufvertrag
Der notarielle Kaufvertrag (puplica Escritura) sichert dem Käufer das Recht auf Eigentumseintrag ins spanische Grundbuch (Registro de la Propiedad).

c) Dokumente am Tag des notariellen Kaufvertrages
+ spanische Steuernummer (N.I.E.)
+ Personalausweis oder Reisepass
+ der alte notarielle Kaufvertrag des Verkäufers
Wichtig:
Für Ihre zukünftige Immobilie muß eine Bewohnbarkeitsbescheinigung (Cédula de Habitabilidad) vorliegen. Sie wird von der Gemeinde ausgestellt und bestätigt. Ohne diese Bescheinigung ist Ihre Immobilie quasi wertlos, weil Sie diese Bescheinigung für Ihren Wasser-, Strom- oder Telefonanschluß vorlegen müssen.

d) Dokumente zur notariellen Abwicklung
+ spanische Steuernummer (N.I.E.)
+ Personalausweis oder Reisepass
+ Nachweis Zahlung der Grundsteuersteuer (I.B.I – Impuesto sobre Bienes Inmuebles)
+ Nachweis Zahlung der Grunderwerbssteuer (I.T.B – Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales)
+ u.U. eine Inventarliste, wenn auch Inventar erworben wird

4. Erwerbsnebenkosten für Bestandsimmobilien

+ Notargebühr ca. 0,2%-0,3%
+ Eintragung ins Eigentumsregister ca.0,25%
+ Rechtsanwalt ca. 1%
+ Makler ca. 6%
+ Grunderwerbssteuer (I.T.B.):
Sie ist gestaffelt nach dem Kaufpreis. Und beträgt aktuell:
bis 400.000 Euro – 8%
400.000 bis 600.000 Euro – 9%
600.000 bis 1Mio Euro – 10%
über 1 Mio Euro – 11%

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